Infos zur Therapie

Grundsätzliches zur Therapie

Ich behandle Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre (über den 21. Geburtstag hinaus ist keine Behandlung möglich!)

Die Therapiesitzungen finden in der Regel 1x wöchentlich statt (je nach Störung und Lebenssituation können andere Frequenzen vereinbart werden).

Eine Therapiestunde umfasst 50 Minuten.

Zur Therapie gehört die kontinuierliche Arbeit mit den Eltern in eigenen Sitzungen, den sogenannten „Bezugspersonenstunden“.

Je nach Störung und individueller Bedürftigkeit kann eine Kurzzeittherapie (KZT)  oder eine Langzeittherapie (LZT) indiziert sein. Eine KZT umfasst 24 Einzeltherapiestunden und 6 Bezugspersonenstunden, bei einer LZT sind es bis zu 80 Einzelstunden und 16 Stunden für Bezugspersonen.

Vor dem Beginn der eigentlichen Therapie finden zunächst vorbereitend psychotherapeutische Sprechstunden (max. 5) und die sogenannten probatorischen Sitzungen (max. 6 Probesitzungen) statt.

Diese Stunden sind dazu da, um

  • sich gegenseitig kennen zu lernen 
  • grundlegende Informationen zu erfassen
  • zu klären ob eine Psychotherapie nötig und zweckmäßig ist
  • diagnostische Untersuchungen durchzuführen 
  • Ziele zu formulieren
  • zu klären, welche Form der Behandlung sinnvoll und angemessen ist
  • und, was das Wichtigste überhaupt ist, festzustellen, ob wir „miteinander können“ … 😉

Die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung in meiner Praxis übernehmen in der Regel die gesetzlichen Krankenkassen. Sind Sie privat krankenversichert, empfehle ich, dass Sie zuvor mit Ihrer Krankenversicherung besprechen, welche Leistungen übernommen werden.

Psychotherapeuten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht, d.h. alles was in der Praxis im Laufe einer Behandlung besprochen wird, bleibt auch da und wird  grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben!